1. Gültigkeit:
Allen in Auftrag genommenen oder ausgeführten Aufträgen und Geschäftsbeziehungen des Tattoo Studios „Fate Art Tattoo“ – Rico Lehnert - nachstehend Fate Art Tattoo genannt - und/oder seiner Mitarbeiter liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Auftragsannahme:
Bei der Annahme von Aufträgen bzw. der Vergabe von Terminen, behält sich das Studio Fate Art Tattoo vor, eine dem Auftrag angemessene Anzahlung in Rechnung zu stellen, welche sofort bei Terminvergabe bzw. Auftragsannahme fällig wird. Bei Bar-Anzahlung vor Ort bekommt der Kunde ein Anzahlunskärtchen. Diese Karte gilt als Quittung und muss zum Termin abgegeben werden. Eine Verrechnung mit der Anzahlung kann nur erfolgen, wenn uns diese vorliegt. Sollte der Termin ohne Absage nicht wahrgenommen werden, kann eine Rückzahlung der Anzahlung nicht erfolgen. Die Absage kann bis 3 Werktage vor dem Termin telefonisch oder per Email gemacht werden. Die vorherigen Absprachen bezüglich des Motivs und der Größe sind verbindlich. Sollten Änderungen gewünscht sein, können diese telefonisch oder per Email erfragt werden. Sollte es jedoch nicht in den zeitlichen Rahmen des vorgesehenen Termins passen oder die Änderungen kurzfristig nicht möglich sein, kann der Termin von uns nicht aufrecht gehalten werden. Ist dies der Fall oder ist ein großer Änderungswunsch am Tag des Termins erfolgt, ist die Anzahlung hinfällig und wird nicht erstattet. Des Weiteren behält sich das Studio Fate Art Tattoo vor, Arbeiten und Aufträge abzulehnen. Alle Preise sind unverbindlich abhängig von Motiv, Größe sowie Zeitaufwand.
3. Ausgegebene Geschenkgutscheine
Gutscheine bzw. Geschenkgutscheine sind grundsätzlich Studio gebunden. Die Bindung des Gutscheins auf einem bestimmten Mitarbeiter des Studios Fate Art Tattoo entfällt. Ein Gutschein ist grundsätzlich 3 Jahre gültig, wie jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Die Auszahlung eines Gutscheins über den Gesamt- und/oder Restbetrag ist ausgeschlossen.
4. Einverständnis seitens des Auftraggebers/Kunden:
Der Auftraggeber erklärt sich durch seinen Auftrag mit den an ihm vorzunehmenden Körpermodifikationen (Tattoo etc.) einverstanden und bestätigt das diese nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen werden. Der Auftraggeber erklärt des Weiteren, dass er durch das Studio Fate Art Tattoo eingehend über die eventuellen Risiken und Folgerisiken eines Tattoos bzw. der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeit informiert wurde bzw. sich deren bewusst ist und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Der Auftraggeber tritt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten an das Studio bzw. seinen Mitarbeitern ab.
5. Haftung:
Die Haftung des Studios Fate Art Tattoo bzw. seiner Mitarbeiter, für die von ihnen ausgeführten Arbeiten beschränken sich lediglich auf den reellen Schaden sowie auf grobe Fahrlässigkeit und wird auf die Höhe des Auftragswertes abgedungen. In keinem Fall wird garantiert, dass die ausgeführten oder erstellten Arbeiten den Vorstellungen und Ansprüchen des Auftraggebers genüge leisten bzw. diesem dem Auftraggeber gefallen. Des Weiteren behält sich das Studio Fate Art Tattoo bzw. seine Mitarbeiter das Recht auf Nachbesserung vor. Für eventuelle wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Einbußen, die dem Auftraggeber durch das Studio Fate Art Tattoo oder seinen Mitarbeitern ausgeführten Arbeiten entstehen, können weder das Studio noch seine Mitarbeiter in Haftung genommen werden.
6. Pflichten des Auftraggebers/Kunden:
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Erteilung eines Auftrages über eventuell bei dem Auftraggeber vorhandene Allergien, Überempfindlichkeiten, Erbkrankheiten, Krankheiten und ansteckende Krankheiten zu informieren, auch wenn diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten bekannt werden. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und frei über seinen Körper entscheiden zu können. Sollte der Auftraggeber wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich sowohl das Studio Fate Art Tattoo als auch seine Mitarbeiter das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich den ihn auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos und Körpermodifikationen nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten. Sollten dies seitens des Auftraggebers nicht eingehaltenwerden, verfällt jede Art der Haftung durch das Studio Fate Art Tattoo oder seiner Mitarbeiter für daraus resultierende Folgeerscheinungen gleich welcher Art.
7. Umtauschrecht:
Ein Umtauschrecht/Widerrufsrecht von erworbenen Waren und Güter im Studio Fate Art Tattoo ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen, rechtlichen und sinngemäßen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung im Sinne des Studios Fate Art Tattoo möglichst nahe kommt.
Fate Art Tattoo, Rico Lehnert, Lange Straße 8, 09569 Oederan
Tel.: 037292 / 343 966; E-Mail: kontakt@fate-art-tattoo.de
USt.-ID: DE313713438